Kündigung erhalten – was tun?

1 – Die Kündigung prüfen

Du solltest die Kündigung auf ihre Form, ihren Inhalt, ihre Frist und ihren Zugang überprüfen. Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen, einen Kündigungsgrund enthalten, wenn der / die Arbeitnehmer/in unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, und die gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Außerdem muss dir die Kündigung zugehen, d.h. Du musst sie erhalten oder zur Kenntnis nehmen können.

2 – Die Kündigung akzeptieren oder dagegen vorgehen

Du musst dich entscheiden, ob Du die Kündigung akzeptieren oder Klage einreichen willst. Wenn Du die Kündigung akzeptierst, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Wenn Du die Kündigung angreifen willst, kannst Du verschiedene Rechtsmittel einlegen, je nachdem, ob es einen Betriebsrat gibt, ob dein Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt oder eine Abfindung verlangen.

3 – Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Du kannst innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage einreichen, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, d.h. ob sie auf betriebliche, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden kann. Wenn das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis fort und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und entlohnen. Wenn das Arbeitsgericht die Kündigung für wirksam erklärt, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. In beiden Fällen können die Parteien Berufung oder Revision einlegen, wenn sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind.

4 – Die Geltendmachung einer Abfindung

Der Arbeitnehmer kann eine Abfindung verlangen, wenn er auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet oder wenn er eine solche Klage zurücknimmt. Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, um den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter, der Betriebszugehörigkeit, dem Verdienst, den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und dem Kündigungsgrund des Arbeitnehmers. Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Berechnung der Abfindung, aber eine gängige Faustformel ist ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Die Abfindung muss schriftlich vereinbart werden und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer sollte sich vor der Annahme einer Abfindung über die Folgen für seine Arbeitslosenversicherung, seine Rentenversicherung und seine Krankenversicherung informieren.

5 – Die Arbeitsagentur informieren

Der Arbeitnehmer muss sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Dies ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld, das der Arbeitnehmer beantragen kann, wenn er die Anwartschaftszeit erfüllt hat, d.h. wenn er in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60 % des letzten Nettoeinkommens (67 % bei Kindern) und wird für eine bestimmte Dauer gezahlt, die vom Alter und der Versicherungszeit des Arbeitnehmers abhängt. Der Arbeitnehmer muss sich außerdem regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden und an Vermittlungsangeboten teilnehmen. Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung selbst verschuldet hat, z.B. durch eine verhaltensbedingte Kündigung, kann er eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen erhalten, in der er kein Arbeitslosengeld erhält.

0155 661 61852 anrufen oder E-Mail an info@dein-kuendigungsschutzanwalt.de schreiben

Warum ist es wichtig bei einer Kündigung einen Spezialanwalt zu beauftragen?

In Situationen von Kündigungen ist die Expertise eines spezialisierten Anwalts für Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung. Die Komplexität der rechtlichen Aspekte erfordert fundierte Kenntnisse und Erfahrung, die ein Spezialanwalt mitbringt. Durch individuelle Beratung kann er gezielt auf die spezifischen Umstände eines Falls eingehen und die besten Handlungsoptionen aufzeigen. Darüber hinaus verfügt ein Spezialanwalt über das notwendige Verhandlungsgeschick, um für den Betroffenen faire Abfindungen und vorteilhafte Bedingungen auszuhandeln.